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Vertraulichkeitsvereinbarung

Beispiel für den Inhalt der Bedingungen

Vor über 5 Monaten aktualisiert

DIESE VEREINBARUNG datiert auf den__________________, 20___, von und zwischen <Unternehmen>, eine (Ihr Staat) Firma ("<Unternehmen>") und ____________("Empfänger").

<Unternehmen> und der Empfänger gehen zu ihrem beiderseitigen Nutzen und im Rahmen einer bereits bestehenden oder noch zu schaffenden Arbeitsbeziehung davon aus, dass <Unternehmen> dem Empfänger Dokumente, Komponenten, Teile, Informationen, Zeichnungen, Daten, Skizzen, Pläne, Programme, Spezifikationen, Techniken, Prozesse, Software, Erfindungen und andere Materialien, sowohl schriftlich als auch mündlich, von geheimer, vertraulicher oder geschützter Natur offenlegen oder liefern darf, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Informationen, die sich auf Marketing, Finanzen, Prognosen, Erfindungen, Forschung, Design oder Entwicklung des Informationssystems und aller unterstützenden oder zufälligen Subsysteme beziehen, sowie alle Gegenstände, die in Patentanmeldungen beansprucht oder offengelegt werden, die von oder im Namen von <Unternehmen> in einer beliebigen Gerichtsbarkeit eingereicht wurden, sowie alle Änderungen oder Ergänzungen dazu (zusammenfassend als "proprietäre Informationen" bezeichnet); und

<Unternehmen> möchte sicherstellen, dass die Vertraulichkeit jeglicher geschützter Informationen gewahrt wird;

Daher, in Anbetracht der vorgenannten Voraussetzungen und den damit verbundenen Absprachen, vereinbaren <Unternehmen> und Empfänger hiermit Folgendes:

1. Für einen Zeitraum von sechzig (60) Monaten ab dem Datum dieses Vertrages wird der Empfänger alle geschützten Informationen, die dem Empfänger von <Unternehmen> zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen dem Datum dieser Vereinbarung und zwölf (12) Monaten danach offengelegt werden, vertraulich behandeln und nicht an andere weitergeben oder zum eigenen Nutzen oder zum Nutzen eines anderen verwenden. Der Empfänger darf proprietäre Informationen, die er im Rahmen dieser Vereinbarung erhalten hat, nur dann an Personen innerhalb seiner Organisation weitergeben, wenn diese Personen (i) einen Grund haben, diese zu kennen und (ii) schriftlich verpflichtet sind, die Vertraulichkeit dieser proprietären Informationen zu wahren. Dieser Absatz 1 bleibt auch nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung bestehen und ist bindend für den den Empfänger, seine Mitarbeiter, Vertreter, Repräsentanten, Nachfolger, Erben und Abtretungsempfänger.

2. Die Zusagen und Verpflichtungen des Empfängers gemäß dieser Vereinbarung gelten nicht für geschützte Informationen, die: (a) in einem erteilten Patent irgendwo auf der Welt beschrieben sind, in einer gedruckten Veröffentlichung, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, offengelegt werden oder anderweitig ohne Zutun oder Verschulden des Empfängers öffentlich zugänglich sind; (b) von <Unternehmen> allgemein gegenüber Dritten ohne Beschränkung für diese Dritten offengelegt werden oder mit schriftlicher Genehmigung von <Unternehmen> zur Veröffentlichung freigegeben werden; (c) wenn sie nicht zum Zeitpunkt der ersten Offenlegung im Rahmen dieses Vertrages als "vertraulich" bezeichnet werden oder später nicht schriftlich von <Unternehmen> innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Offenlegung gegenüber dem Empfänger schriftlich als geheim, vertraulich oder urheberrechtlich geschützt bezeichnet werden; oder (d) bei denen dem <Unternehmen> vom Empfänger innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Offenlegung anhand der zugrundeliegenden Dokumentation nachgewiesen wird, dass sie dem Empfänger bereits vor dem Erhalt von <Unternehmen> bekannt waren und/oder dass sie vom Empfänger völlig unabhängig von einer Offenlegung durch <Unternehmen> entwickelt worden sind.

3. Das Eigentum an allem Material, das der Empfänger von <Unternehmen> erhalten hat, einschließlich aller proprietären Informationen, bleibt zu jeder Zeit das alleinige Eigentum von <Unternehmen>, und diese Vereinbarung ist nicht so auszulegen, dass dem Empfänger irgendwelche Patente, Lizenzen oder ähnliche Rechte an diesem Eigentum und den proprietären Informationen, die dem Empfänger im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegt werden, gewährt werden.

4. Der Empfänger ist verpflichtet, auf Verlangen von <Unternehmen> alle Dokumente, Zeichnungen und andere greifbare Materialien, einschließlich aller geschützten Informationen und aller Ausführungen davon, die dem Empfänger übergeben wurden, sowie alle Kopien und Reproduktionen davon an <Unternehmen> zurückzugeben.

5. Die Parteien vereinbaren darüber hinaus die folgenden Bedingungen und Konditionen:

i. Jeder Verstoß des Empfängers gegen eine seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung führt zu irreparablen Schäden für <Unternehmen>, für die Schadenersatz und andere Rechtsmittel unzureichend sein werden. Bei der Durchsetzung dieser Verpflichtungen hat <Unternehmen> (zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln) Anspruch auf eine einstweilige und dauerhafte gerichtliche Verfügung und andere angemessene Rechtsmittel, um die Verletzung dieser Vereinbarung zu verhindern, zu beenden und/oder einzuschränken.

ii. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so ist diese Bestimmung so auszulegen und einzuschränken, wie es zur Beseitigung der Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit erforderlich ist, oder, falls erforderlich, abzutrennen, wobei die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt bleiben.

iii. Bei Streitigkeiten darüber, ob es sich bei einer Information oder Angelegenheit um proprietäre Informationen im Rahmen dieser Vereinbarung handelt, obliegt es dem Empfänger nachzuweisen, dass es sich bei der strittigen Information oder Angelegenheit nicht um proprietäre Informationen im Sinne dieser Vereinbarung handelt und dass es sich nicht um ein Geschäftsgeheimnis gemäß dem Uniform Trade Secrets Act oder einem Nachfolge- oder ähnlichen Gesetz handelt, das im Staat (Ihr Staat) in Kraft ist.

iv. Keine Verzögerung oder Unterlassung durch eine der Parteien bei der Ausübung von Rechten aus dieser Vereinbarung gilt als Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht. Ein Verzicht oder eine Zustimmung, die von einer der Parteien bei einer bestimmten Gelegenheit gegeben wird, ist nur in diesem Fall wirksam und kann nicht als Hindernis oder Verzicht auf ein Recht bei einer anderen Gelegenheit ausgelegt werden.

v. Diese Vereinbarung ist verbindlich und wird ausschließlich zum Nutzen der Parteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger geschlossen.

vi. Diese Vereinbarung unterliegt den staatlichen Gesetzen (Ihr Staat) und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, und die Gerichte (Ihr Staat) sind der ausschließliche Gerichtsstand.

vii. Diese Vereinbarung gilt zusätzlich zu allen früheren schriftlichen Vereinbarungen zwischen <Unternehmen> und dem Empfänger, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen; im Falle von Unstimmigkeiten oder Konflikten zwischen den Bestimmungen solcher Vereinbarungen hat die Bestimmung Vorrang, die den Schutz der geschützten Informationen besser gewährleistet. Diese Vereinbarung darf weder als Ganzes noch in Teilen geändert werden.

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